Dichtheitsprüfung

Kälte- und Klimaanlagen unterliegen unter gewissen Umständen einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung, wobei die Maschinen im Hinblick auf mögliche Leckagen überprüft werden müssen. Als erfahrener und spezialisierter Kälte-Klima-Fachbetrieb übernehmen wir für Sie die geforderten Arbeiten nach der entsprechenden EU-Verordnung, der sogenannten F-Gase Verordnung.

Dazu zählen die Dichtheitsprüfung, eine zuverlässige Dokumentation inklusive der Anlagenkontrolle. Neben der Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes Ihrer Anlagen profitieren Sie dabei auch von wirtschaftlichen Vorteilen wie der Senkung von Kältemittelemission und Energiebedarf sowie der Vermeidung von unnötiger Umweltbelastung. Die wichtigsten Punkte der F-Gase-Verordnung die zur Senkung von Treibhausgasemissionen beachtet werden müssen sind:

  • Schrittweise Beschränkung und Reduktion der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (H-FKW Kältemitteln). Bis zum Jahr 2030 um 79%, das sog. „Phase down“.
    Welche Stoffe sind in Zukunft noch verfügbar? Welche Kältemittel sollen bei zukünftigen Investitionen eingesetzt werden?
  • Betreiber von F-Gase Anlagen treffen Vorkehrungen, um die unbeabsichtigte Freisetzung dieser Gase zu verhindern. Sie ergreifen alle technisch und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen, um Leckagen von F-Gasen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
  • Wird eine Leckage entdeckt, stellt der Betreiber sicher, dass die Einrichtung unverzüglich repariert wird.
  • Betreiber von Anlagen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für jede dieser Anlagen umfassende, ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen in Form von Dichtheitsbescheinigungen und einem Anlagenlogbuch.
  • Fachbetriebe und deren Mitarbeiter, welche Installationen, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung oder Dichtheitsprüfungen an Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen durchführen, müssen zertifiziert sein.

HFKW sind beispielsweise die Kältemittel R134a,R407C und R410A.

Kälte und Klimaanlagen ab Folgenden Füllmengen fallen unter die Prüfpflicht:

  • R134a ab 3,5Kg
  • R407C ab 2,8Kg
  • R410A ab 2,4Kg
  • R404A ab 1,3Kg

Für weitere Informationen wie den Prüfintervallen oder den Kosten für eine Dichtheitsprüfung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.